... drohen, wenn bei Sanierungen, Abriss- oder Bauvorhaben Nistplätze oder Quartiere geschützter Arten wie Mauersegler, Schwalben, Spatzen oder Fledermäusen zerstört werden. Doch viele Bauherren schreckt dieses Strafmaß aus dem Bundesnaturschutzgesetz nicht ab, oftmals ist es auch einfach Unkenntnis über das Gesetz oder aber auch um das Vorliegen solcher Niststätten.
Der Bezirk Berlin Spandau geht daher einen besonderen Weg, damit die Vernichtung von Nestern und Brutstätten in Zukunft verhindert wird: Das Umwelt- und Naturschutzamt hat auf seiner Webseite ein Formular bereitgestellt, über das aufmerksame Bürger Nester von Gebäudebrütern melden können, damit das Amt bei Bauvorhaben gezielt auf die Bauherren zugehen kann. Eine tolle Sache, wie ich finde, die hoffentlich auch in anderen Städten viele Nachahmer findet!
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Bis zu 50.000 Euro Strafe ...
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VG,
Andreas
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