Außenvolierenbau - Genehmigung - Wohngebiet
Verfasst: Do 14. Feb 2008, 00:31
Hallo
Ich bin etwas geschockt heute.
Will ja irgendwann mal Häusle bauen.....
Der Plan steht, Baugenehmigungen und alles ist auch bereits durch.
Jetzt wollte ich mir beim entsprechenden Amt ("Bauen und Umwelt") des Landkreises eine Genehmigung für meine Außenvoliere einholen.
(Ohne Schutzhaus, direkt ans Haus, an das Vogelzimmer angrenzend).
Ich kopiere euch einfach mal die Mails rein.....
Meine Anfrage:
Zitat:
Hallo Hr. ****
Ich hätte gerne Auskunft über die Genehmigung zum Bau einer Vogelvoliere auf meinem Baugrundstück in ******.
Die Voliere soll direkt an das Wohngebäude angrenzen, die Vögel (2 Papageien) werden darin nur tagsüber verweilen - nachts im Wohnhaus.
Es ist also kein geschlossenes "Gebäude" oder Schutzhaus geplant, sondern lediglich eine "Gittervoliere".
Die Pläne für das Wohnhaus sind bereits alle genehmigt (Baubeginn noch nicht bekannt).
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die nötigen Infos zukommen lassen könnten - oder mir schreiben, was zu tun ist.
MfG ....
Daraufhin folgende Antwort:
Zitat:
Sehr geehrte ...,
Anlagen für die Kleintierhaltung sind im Allgemeinen Wohngebiet nur zulässig, wenn die Kleintierhaltung der Eigenart des Wohngebiets nicht widerspricht. Dies ist der Fall bei einer Kleintierhaltung, die in einem Wohngebiet typischerweise üblich und einer im Rahmen der Wohnnutzung üblichen Freizeitbetätigung dient. In einem Wohngebiet ist aber die Haltung von Papageien auf dem Grundstück außerhalb des Wohngebäudes nicht typischerweise üblich.
Deshalb ist die Errichtung der von Ihnen geplanten an das Wohnhaus angrenzenden Voliere für Papageien nicht zulässig, auch wenn die Tiere dort nur tagsüber untergebracht werden.
Freundliche Grüße ....
Ich habe dann heute mit dem Mann telefoniert.
Er war nett und freundlich, und erklärte mir das ein bisschen....
Die Betonung lag oft auf dem "Wohngebiet" (also nicht Mischgebiet, Industriegebiet oder Dorfgebiet, etc....) und dass eben dort die Haltung von (exotischen - sprich nicht üblichen) Kleintieren nicht passe. Kaninchen hingegen wären "üblich" und kein Problem.
Er erklärte mir auch, dass das nicht an ihm liegen, dass nicht ER mir das nicht genehmigen wolle.... sondern dass eben so die Rechtslage sei, und er deshalb solcherlei Genehigungen nicht erteilen könne.
Er erwähnte auch nebenbei schon mal "wo kein Kläger ist......." und so, aber das reicht mir eben nicht.
Jetzt frage ich mich wie das bei anderen Vogelhaltern (Exoten !!) mit Außenvolieren ist, die ebenfalls in reinem Wohngebiet wohnen.
Habt ihr eine Genehmigung bekommen?
An welche Behörden hattet ihr euch gewendet?
Ich bin im Moment echt ratlos
Ich bin etwas geschockt heute.
Will ja irgendwann mal Häusle bauen.....
Der Plan steht, Baugenehmigungen und alles ist auch bereits durch.
Jetzt wollte ich mir beim entsprechenden Amt ("Bauen und Umwelt") des Landkreises eine Genehmigung für meine Außenvoliere einholen.
(Ohne Schutzhaus, direkt ans Haus, an das Vogelzimmer angrenzend).
Ich kopiere euch einfach mal die Mails rein.....
Meine Anfrage:
Zitat:
Hallo Hr. ****
Ich hätte gerne Auskunft über die Genehmigung zum Bau einer Vogelvoliere auf meinem Baugrundstück in ******.
Die Voliere soll direkt an das Wohngebäude angrenzen, die Vögel (2 Papageien) werden darin nur tagsüber verweilen - nachts im Wohnhaus.
Es ist also kein geschlossenes "Gebäude" oder Schutzhaus geplant, sondern lediglich eine "Gittervoliere".
Die Pläne für das Wohnhaus sind bereits alle genehmigt (Baubeginn noch nicht bekannt).
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die nötigen Infos zukommen lassen könnten - oder mir schreiben, was zu tun ist.
MfG ....
Daraufhin folgende Antwort:
Zitat:
Sehr geehrte ...,
Anlagen für die Kleintierhaltung sind im Allgemeinen Wohngebiet nur zulässig, wenn die Kleintierhaltung der Eigenart des Wohngebiets nicht widerspricht. Dies ist der Fall bei einer Kleintierhaltung, die in einem Wohngebiet typischerweise üblich und einer im Rahmen der Wohnnutzung üblichen Freizeitbetätigung dient. In einem Wohngebiet ist aber die Haltung von Papageien auf dem Grundstück außerhalb des Wohngebäudes nicht typischerweise üblich.
Deshalb ist die Errichtung der von Ihnen geplanten an das Wohnhaus angrenzenden Voliere für Papageien nicht zulässig, auch wenn die Tiere dort nur tagsüber untergebracht werden.
Freundliche Grüße ....
Ich habe dann heute mit dem Mann telefoniert.
Er war nett und freundlich, und erklärte mir das ein bisschen....
Die Betonung lag oft auf dem "Wohngebiet" (also nicht Mischgebiet, Industriegebiet oder Dorfgebiet, etc....) und dass eben dort die Haltung von (exotischen - sprich nicht üblichen) Kleintieren nicht passe. Kaninchen hingegen wären "üblich" und kein Problem.
Er erklärte mir auch, dass das nicht an ihm liegen, dass nicht ER mir das nicht genehmigen wolle.... sondern dass eben so die Rechtslage sei, und er deshalb solcherlei Genehigungen nicht erteilen könne.
Er erwähnte auch nebenbei schon mal "wo kein Kläger ist......." und so, aber das reicht mir eben nicht.
Jetzt frage ich mich wie das bei anderen Vogelhaltern (Exoten !!) mit Außenvolieren ist, die ebenfalls in reinem Wohngebiet wohnen.
Habt ihr eine Genehmigung bekommen?
An welche Behörden hattet ihr euch gewendet?
Ich bin im Moment echt ratlos