Artenschutzringe für Langflügelpapageien!
Verfasst: Fr 5. Nov 2021, 19:59
a.canus schrieb am 25.01.2005, 13:20:
Ab 1.2.2005 müssen Langflügelpapageien mit Pflichtringen gekennzeichnet werden! Sie sind sogen. kennzeichnungspflichtige Tiere gemäß BArtSchVO. Der AZ-Ring oder ähnlicher genügt also nicht mehr! Sie müssen ausserdem geschlossen beringt werden. Weiterhin besteht die Meldepflicht an die Naturschutzbehörden wie schon bisher.
Unklar ist die Art des Kappapagei.
Zum herunterladen bitte die HP vom Bundesministerium (BMU) besuchen:
Die Gesetzesübersicht gibt es unter: https://www.bmu.de/de/1024/js/download/ ... o/main.htm
Da die Dateien teilweise sehr groß sind, bitte erst auf den PC speichern und dann öffnen, gibt sonst leicht Problemen.
Es sind auch noch andere Arten wie z.B. das Erdbeerköpfchen betroffen.
Einfach mal nachlesen.
( Die Einteilung der Tabelle ist in verschiedene Rubriken eingeteilt, die Vögel sind unter Aves zu finden. Die Namen der Vögel sind lat. sortiert, von daher kommen die Langflügel unter P(oicephalus). Bei nicht beachten sollen Strafen von 5000 Euros ausstehen.)
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Moni u. ihr kl. Afrika
Ab 1.2.2005 müssen Langflügelpapageien mit Pflichtringen gekennzeichnet werden! Sie sind sogen. kennzeichnungspflichtige Tiere gemäß BArtSchVO. Der AZ-Ring oder ähnlicher genügt also nicht mehr! Sie müssen ausserdem geschlossen beringt werden. Weiterhin besteht die Meldepflicht an die Naturschutzbehörden wie schon bisher.
Unklar ist die Art des Kappapagei.
Zum herunterladen bitte die HP vom Bundesministerium (BMU) besuchen:
Die Gesetzesübersicht gibt es unter: https://www.bmu.de/de/1024/js/download/ ... o/main.htm
Da die Dateien teilweise sehr groß sind, bitte erst auf den PC speichern und dann öffnen, gibt sonst leicht Problemen.
Es sind auch noch andere Arten wie z.B. das Erdbeerköpfchen betroffen.
Einfach mal nachlesen.
( Die Einteilung der Tabelle ist in verschiedene Rubriken eingeteilt, die Vögel sind unter Aves zu finden. Die Namen der Vögel sind lat. sortiert, von daher kommen die Langflügel unter P(oicephalus). Bei nicht beachten sollen Strafen von 5000 Euros ausstehen.)
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